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FERNABNAHMEGESETZ
(Widerrufsbelehrung)
Jedem Verbraucher steht im Sinne des Fernabnahmegesetzes ( §355 des
Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB ),
bei allen Verkäufen die ausschließlich durch die Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln wie z. B. E-Mail, Internet oder Telefon zustande
gekommen sind, ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei
Teillieferung mit dem Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger.
Der Widerruf des Vertrages bedarf keiner Begründung und kann schriftlich
oder durch die Rücksendung der unversehrten Ware erfolgen; zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14
Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger
Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen
in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung
oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Galore-Flightcase GbR
Lange Straße 5
31547 Rehburg-Loccum - OT Münchehagen, Germany
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung
der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie
die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Es gelten die
gesetzlichen Regelungen der Fernabsatzverordnung bzgl. Recht des Käufers
zur Rückgabe und Rücksendung bestellter Ware im Rahmen der Verordnung.
Wie in der Verordnung festgelegt, trägt der Käufer bis zu einem
Warenwert von 40 Euro die Kosten der Rücksendung, ansonsten trägt die
Kosten der Verkäufer. Die Rückgabe von geöffneten Packungen mit
teilweise verbrauchtem Inhalt ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern
kein Mangel vorliegt. Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer
Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren
Verfalldatum überschritten würde. Bei Widerruf oder Rückgabe werden
vorab geleistete Zahlungen innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.
Rückgabebelehrung gemäß Fernabgabegesetz - Stand 01.09.2002
I.
Allgemeines
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Unsere
sämtlichen Leistungen und Lieferungen - auch Vorschläge, Beratungen
und sonstigen Nebenleistungen einschließlich vertraglicher bzw.
vorvertraglicher
Verhandlungen - sowie alle sonstigen Geschäfte liegen ausschließlich
unsere nachstehenden Bedingungen einschließlich der jeweils gültigen
Preislisten, Zahlungs-, Vorführungs-, und
Ersatzteil-Lieferkonditionen zugrunde. Soweit die nachstehenden
Bedingungen in Klammern gesetzt sind, gelten sie nur für den Verkauf
und die Lieferung von Ersatzteilen.
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Änderungen
und mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, soweit sie von uns
schriftlich bestätigt sind.
Einkaufsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht akzeptiert
und zwar auch dann nicht, wenn sie unsere folgenden Bedingungen
lediglich ergänzen.
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Der
Besteller erkennt mit Eingehen der Bestellung und durch eine
Bestellung bzw. die Annahme der
bestellten Ware trotz eines eventuellen Hinweises auf eigene Geschäftsbedingungen
an, dass allein unsere nachfolgenden Bedingungen gelten.
-
Der
Vertrag kommt erst durch einen schriftlichen Auftrag oder Bestellung
des Kunden oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der
Besteller ist an seinen Auftrag bis zum Erhalt der Auftragsbestätigung,
längstens jedoch sechs Wochen gebunden. Bei Bestellung und Lieferung
von Einzelstücken oder Sonderanfertigungen ist der Besteller zur
Abnahme verpflichtet. Erfolgt eine Auslieferung vor Auftragsbestätigung,
so kommt der Vertrag zu unseren Bedingungen mit der Annahme der
Bestellung zustande.
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Angaben
in Offerten, Kostenvoranschlägen und Werbeschreiben sowie alle
Angaben über Maße und Gewicht sind nur annähernd und binden uns
nicht. Leistungen und Betriebskosten gelten ebenfalls als annähernde
und unverbindliche Angaben. Konstruktion, Farb- und Formänderungen
bleiben vorbehalten.
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Teilelieferungen
sind zulässig.
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Die
Firma Galore-Flightcase GbR strebt an, bei einem erfolgreichen
Verlauf, den Geschäftspartner als Referenz nutzen zu können und geht
davon aus, dass - sofern dieser
nicht schriftlich widerspricht - sich hiermit einverstanden
erklärt.
II.
Lieferbedingungen
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Die
Angabe der Lieferfrist gilt als annähernd. Die Lieferfrist beginnt
mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang
der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben und sonstigen Angaben sowie vor Eingang einer eventuell
vereinbarten Anzahlung. Die Angabe der Lieferfristen bezieht sich
auf die Versandbereitschaft. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis
zu ihrem Ablauf die Lieferung das Werk verlassen hat, die gekaufte
Ware in ein eventuelles Händlerlager
eingestellt oder die Versandbereitschaft an den Besteller
signalisiert wurde.
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Im
Falle höherer Gewalt, Zulieferprobleme oder anderer nicht von uns zu
vertretender oder verschuldeter Ereignisse, die eine reibungslose
Abwicklung des Auftrags in Frage stellen können, insbesondere bei
Lieferverzögerungen seitens unserer Vorlieferanten, bei Arbeitskämpfen,
Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohmaterial - oder Energiemangel,
sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten
oder die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne dass der Besteller
irgendwelche Ersatzansprüche geltend machen kann. Den Rücktritt kann
er nur gemäß der §325 und §326 BGB erklären, wenn Lieferung
unmöglich wird oder die von uns bestimmte Fristverlängerung
unangemessen ist.
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Verzug
bei der Erfüllung von Nebenpflichten begründet keinen Verzug bei der
Lieferung der Hauptleistung.
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Tritt
der Besteller wirksam vom Vertrag zurück, so kann er lediglich die Rückzahlung
geleisteter Anzahlungen verlangen. Den Ersatz von unmittelbarem oder
mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen soweit gesetzlich zulässig.
III.
Annahmeverzug des Bestellers
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Kommt
der Besteller nach der Versendung oder der Versandbereitschaftsanzeige
mit der Abnahme des Kaufgegenstandes, der Erteilung der
Versandanweisung, dem Nachweis einer Versicherung, der Erfüllung
von Zahlungsverpflichtungen oder der Gestellung von Sicherheiten in
Verzug, so sind wir nach Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen zur
Erledigung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir
berechtigt, 15% des Lieferpreises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung
zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen,
wenn wir einen höheren,+ oder der Besteller einen niedrigeren Schaden
nachweist. Bei Sonderanfertigungen und speziellen Größen, Formen
und Farboberflächen ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet.
-
Der
Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass eine im Händlerlager
befindliche Ware dort nicht länger als 90 Tage nach Rechnungsstellung
verbleibt. Kommt der Besteller seiner Verpflichtung zur Disposition
der Ware innerhalb von 90 Tagen nicht nach, so kommt der Besteller
nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist in
Annahmeverzug und hat die Kosten der Aufbewahrung und Versicherung zu
tragen. In diesem Fall geht außerdem die Gefahr der Verschlechterung
oder Beschädigung der Ware ab dem Verzugszeitpunkt an den
Besteller über.
IV.
Preise und Zahlungsarten
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Unsere
Preise verstehen sich ab Werk netto, zuzüglich geltender gesetzlicher
Umsatzsteuer. Maßgebend sind die am Tage der Lieferung bzw. der
Einstellung der Ware im Händlerlager gültigen Preise zuzüglich
Umsatzsteuer (nach diesem Tag gültigen Satz) und sonstigen
Zahlungsbedingungen.
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Wechsel,
Schecks, Zahlungsanweisungen und Forderungsabtretungen werden stets
nur zahlungshalber angenommen und zwar nur unter Berechnung aller
Einziehungs- und Diskontspesen. Als Zahlung gilt erst deren Einlösung
und, soweit wir zum Beispiel als Aussteller oder Wechselbürge
Eventualverbindlichkeiten übernommen haben, die endgültige Befreiung
von solchen Verpflichtungen. Sind Wechsel auf Nebenplätze
ausgestellt, so haften wir nicht für rechtzeitige Vorzeigung und
Protesterhebung. Zur Einklagung abgetretener Forderungen sind wir
nicht verpflichtet.
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Der
Besteller kann nur mit
solchen Forderungen aufrechen, die schriftlich anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
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Zahlungen
werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
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Wir
behalten uns vor, bei Lieferungen, die mit einer Kreditinanspruchnahme
von über einem Monat verbunden sind, für die Mehrwertsteuer eine
besondere Zahlungsfrist zu bestimmen, die kürzer als die Dauer der
Kreditinanspruchnahme ist.
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Wird
die Zahlungsfrist überschritten, so können wir unbeschadet
weitergehender Rechte, beginnend mit dem Tag des Eintritts der Fälligkeit,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank verlangen, ohne dass es einer weiteren Mahnung
bedarf. Kommt der
Besteller mit Zahlung oder Teilzahlung oder, soweit dies vereinbart
ist, mit der Zahlung durch Wechsel
oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle
Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Das gilt auch
dann, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, einen außergerichtlichen
Vergleich anstrebt oder über sein
Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird.
V.
Eigentumsvorbehalt
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Wir
behalten uns das Eigentum an allen angelieferten Waren bis zur vollständigen
Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung beziehungsweise den
Geschäftsverbindungen gegenüber dem Besteller zustehenden und noch
entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Grund, vor.
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Dazu
gehören auch Kontokorrent-Solden und Eventualverbindlichkeiten, die
wir zum Beispiel im Rahmen einer Kaufpreisfinanzierung als
Wechselaussteller oder Wechselbürge für einen Besteller übernehmen.
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Der
Besteller ist verpflichtet, den Kaufgegenstand ab Verlassen unseres Geländes
während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Reparaturen in einer von uns
anerkannten Werkstatt durchführen zu lassen oder den Kaufgegenstand zur
Reparatur auf eigene Kosten an uns zurückzusenden.
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Der
Besteller trägt die Gefahr einer Verschlechterung, des Unterganges und
einer anderweitigen Unmöglichkeit der Herausgabe. Der Besteller hat
die Pflicht, den Kaufgegenstand beginnend mit dem Tage des Versandes
aus unserem Werk gegen Feuer, Wasser, Bruch und sonstige Risiken bis
zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes zu versichern. Der Abschluss der
Versicherung ist auf Wunsch durch Vorlage des Versicherungsscheines
nachzuweisen. Wir sind berechtigt, die Versicherung von uns aus auf
Kosten des Bestellers zu veranlassen, die Versicherungsprämie zu
verauslagen und dem Besteller in Rechnung zu stellen.
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Leistungen
des Versicherers sind nach unserer Weisung zur Wiederherstellung des
Kaufgegenstandes zu verwenden. Bei Totalschaden werden die
Versicherungsleistungen auf die Restkaufpreisforderung verrechnet.
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Der
Besteller darf den dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Kaufgegenstand im
Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges mit anderen ihm gehörenden
Sachen verbinden. Falls die mit dem unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Kaufgegenstand verbundene Sache als Hauptsache anzusehen ist, daher
der Eigentumsvorbehalt mit Verbindung zugunsten des Bestellers
untergeht, überträgt der Besteller dem Lieferer Miteigentum an der
Hauptsache in Höhe des Wertes des eingebauten Kaufgegenstandes und
erklärt sich insoweit zur ordnungsgemäßen Verwahrung für den
Lieferer bereit. Das gleiche gilt auch, wenn der Besteller durch
Verarbeitung des Kaufgegenstandes eine neue Sache herstellt.
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Dem
Besteller ist widerruflich die Weiterveräußerung des
Kaufgegenstandes im gewöhnlichen Geschäftsgang gegen Barzahlung oder
unter Eigentumsvorbehalt gestattet. Dieses Recht erlischt bei Eintritt
eines der im Abschnitt IV., Ziffer 6. aufgeführten Ereignisse.
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Der
Besteller tritt uns schon jetzt alle, ihm aus der Weiterveräußerung
des Kaufgegenstandes zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab.
(Werden die uns gehörenden Waren zusammen mit anderen Waren
weiterverkauft oder sind wir lediglich Miteigentümer der
weiterverkauften Ware, so ist uns die Kaufpreisforderung im Verhältnis
des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der
anderen mitverkauften Gegenstände abtreten.)
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Der
Besteller ist ermächtigt, im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges
die Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese
Einzugsermächtigung können wir jederzeit widerrufen; sie erlischt
außerdem ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn eines der im Abschnitt
IV., Ziffer 6, aufgeführten Ereignisse eintritt. Wir sind befugt,
die Vorausabtretung der Forderung gegenüber dem Kunden des Bestellers
offen zu legend. Auf unser Verlangen hat der Besteller jederzeit unverzüglich
schriftlich mitzuteilen, an wen er unsere Ware veräußert hat und
welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen und uns
die zur Geltendmachung der Forderung notwendigen Unterlagen zu übergeben.
Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum (oder
Miteigentum) stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen
Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt, Pfändungen oder
sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns (ganz oder teilweise) gehörenden
Gegenstände einzuleiten. Sollte dieses schon der Fall sein, ist uns
dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
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Hat
der Besteller im Rahmen einer Weiterveräußerung uns (ganz oder
teilweise) gehörender Waren einen anderen Gegenstand in Zahlung
genommen, so wird uns dieser Gegenstand in demselben Verhältnis (ganz
oder teilweise) zur Sicherheit übergeben und insoweit für uns
verwahrt.
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Wir
sind jederzeit befugt, die Hersausgabe der uns gehörenden Waren unter
Ausschluss jeden Zurückbehaltsrechts zu verlangen und den
Kaufgegenstand auf Kosten des Bestellers zurückzuholen, wenn einer der im
Abschnitt VI., Ziffer 6, genannten Fälle eintritt. Dazu bedarf es
keines Rücktritts vom Vertrag. Ein Rücktritt vom Vertrag ist in
jedem Fall schriftlich zu erklären. Wir sind berechtigt, den in
Besitz genommenen Kaufgegenstand durch freihändiges Verkaufen auf
Rechnung und Gefahr des Bestellers bestmöglich zu verwerten. Der Erlös
nach Abzug der Kosten einschließlich angemessener Provision wird dem
Besteller auf die unberührt gebliebene Restkaufpreisschuld gutgebracht; ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt.
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Übersteigt
der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen
insgesamt um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers
Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.
VI.
Gefahrenübergang und Versand
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Die
Gefahr geht spätestens mit Versand des Kaufgegenstandes (Übergabe an
Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer in unserem Werk) auf den
Besteller über und zwar auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie
Lieferung vereinbart worden ist.
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Versand,
Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie die
zweckentsprechende Verpackung werden von uns mit der gebotenen
Sorgfalt, aber ohne Übernahme einer Haftung bewirkt.
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Verzögert
sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten
haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den
Besteller über. Wir sind in diesem Fall unbeschadet der Vorschrift
von Abschnitt II berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten und Gefahr
des Bestellers nach unserem Ermessen zu lagern und Zahlung des
Kaufpreises zu verlangen, und/oder bei Lieferung auf Kredit die
Lagerzeit auf die Laufzeit des Kredites anzurechnen.
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Wird
die Kaufware an ein Händlerlager überstellt, ist der Gefahrenübergang
auf den Käufer mit entsprechender Mitteilung vollzogen bzw. übernimmt
der Händler die Pflicht des Bestellers, soweit dieser nicht der
eigentliche Besteller ist.
VII.
Gewährung, Haftung
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Der
Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel
und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, zu denen
auch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften zählt, hat er uns
gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen durch
schriftliche Anzeige zu rügen.
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Versteckte
Mängel, d. h. solche, die sich erst beim Gebrauch nach Entstehen des
Schadens zeigen, sind unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen. Das
gleiche gilt auch hier für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Wir leisten für die von uns produzierte Waren Gewähr für
eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Fehlerfreiheit.
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Die
Gewährleistung besteht nach unserer Wahl entweder in der Reparatur
des Kaufgegenstandes oder dem unendgeldlichen Ersatz der beanstandeten
Teile durch Lieferung von Neu- oder Austauschteilen, beziehungsweise
der Entscheidung einer entsprechenden Gutschrift. Das gilt auch bei
Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften. Die ersetzten Teile
werden unser Eigentum und sind entweder für uns kostenlos zu
verwahren oder ordnungsgemäß verpackt zu übersenden. Im übrigen
gelten die vereinbarten Gewährleistungsbedingungen bzw. die
allgemeinen gesetzlichen Grundlagen des BGB.
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Es
wird keine Gewähr genommen für natürlichen Verschleiß, ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Einsatz unter außergewöhnlichen
klimatischen Bedingungen oder Betriebsverhältnissen, fehlerhafte
oder unsachgemäße Nutzung oder Behandlung, Verwendung
ungeeigneter Pflegemittel und auf äußere Einwirkung zurückzuführende
(z. B. Schläge, Stöße, Wasser, Feuer u. s. w.) Schäden. Von der Gewährleistung
sind auch solche Fehler ausgeschlossen, die auf Konstruktions- oder
Materialvorgaben der Besteller zurückzuführen sind.
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Die
Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite
oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, die
Reparatur nicht durch eine von uns autorisierte und anerkannte
Werkstatt durchgeführt wurde.
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Ein
Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass
wir nicht in der Lage sind, die hier übernommenen Gewährleistungsverpflichtungen
zu erfüllen. Ansprüche auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren
Schadens sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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Für
die von uns nicht erzeugten Teile, Baugruppen, Anbauteile und Zubehörkomponenten
u. s. w. des Kaufgegenstandes leisten wir nur in der Art Gewähr, dass
wir die uns gegenüber unseren Vorlieferanten zustehende Gewährleistungsansprüche
an den Besteller abtreten.
VIII.
Allgemeine
Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den
vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Weitergehende Ansprüche
und Schadensersatzforderungen aus Verschulden bei Vertragsschluss,
Verletzung vertraglicher Pflichten und vertraglicher Nebenpflichten, sowie
aus unerlaubter Handlung insbesondere aus Produzentenhaftpflicht, sind
ausgeschlossen, soweit das rechtlich zulässig ist.
Schlussbestimmungen
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Sollte
eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen oder des
einzelnen Kaufvertrages unwirksam oder anfechtbar sein, so werden die
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform.
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Erfüllungsort
und Gerichtstand für alle aus den Vertragsverhältnissen entstehenden
Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma Galore
Flightcase GbR.
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Soweit
nichts anders vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der
Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der Haager Kaufrechtsübereinkommen
vom 1. Juli 1964 sind ausgeschlossen.
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Im
Verhältnis zu Nichtkaufleuten gelten die vorstehenden Bedingungen
insoweit, als das Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftbedingungen
vom 9. Dezember 1976 keine entgegenstehenden Vorschriften enthält.
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Wir
behalten uns vor, Daten und Angaben, die sich nicht auf die geschäftliche
Abwicklung beziehen, im Rahmen der Gesetze zu speichern und zu
verwenden.
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- ) Diese Bestimmungen gelten nur für die Lieferung von Ersatzteilen.
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